Die Mietbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von möblierten Wohnungen zur Übernachtung.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Wohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Übernachtungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Mietbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden zustande. Dem Vermieter steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen. Vertragspartner sind der Vermieter und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Wohnungsaufnahmevertrag.
Die Preise können vom Vermieter ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Wohnungen, der Leistung des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer der Personen wünscht und der Vermieter dem zustimmt.
Rücktritt des Kunden von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Mitteilung des Kunden an den Vermieter und der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder vorzeitig abreist.
Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; der
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Wohnungen. Gebuchte Wohnungen stehen dem Kunden ab 17.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat nur nach Absprache mit dem Vermieter, einen Anspruch auf eine frühere Anreise.
Es gilt ab Übergabe des Wohnungsschlüssels die in den Wohnungen ausgelegte Hausordnung als vertraglich vereinbart. Verstöße gegen die Hausordnung berechtigen den Vermieter zur Inanspruchnahme seiner Vermieterrechte und zur Verhängung eines sofortigen Hausverbotes. Der daraus entstandene oder entstehende Schaden geht zu Lasten des Bewohners bzw. Mieters.
Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Hausordnung. Diese wird mit der Wohnungsmiete und insbesondere bei Wohnungsnutzung anerkannt und Bestandteil des Vertrages.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Vermietergrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht.